1. Der Geschäftsführender Vorstand der Sportgemeinschaft „Gaselan“ setzt für die Saison 2016/2017 folgende Übungsleiter für die Abteilung Badminton ein:
Udo Wolff
Sven Giese
Torsten Gerst
Herbert Gerst
Rita Gerst

2. Es wird jeweils ein Übungsleiter für den Jugend und Erwachsenenbereich eingesetzt. In Ausnahmefällen kann jedoch beides in einer Person vereint sein. Bei Verhinderung vertreten sich die Übungsleiter nach individueller Abstimmung.

3. Die Übungszeiten für das Mannschaftstraining sind entsprechend der Hallenvergabe der Stadt Fürstenwalde wie folgt festgelegt:

EWE–Sporthalle
Jugend:
Montag und Donnerstag jeweils von 18.30 bis 20.00 Uhr
Erwachsene:
Montag und Donnerstag jeweils von 19.30 bis 22.00 Uhr

4. Der allgemeine Trainingsbetrieb ist entsprechend der Hallenvergabe der Stadt Fürstenwalde wie folgt festgelegt:

EWE–Sporthalle
Schüler:
Montag und Donnerstag jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr
Jugend:
Montag und Donnerstag jeweils von 18.30 bis 20.00 Uhr
Erwachsene:
Montag und Donnerstag jeweils von 19.30 bis 22.00 Uhr                                                                        Erwachsene:                                                                                                                                                      Freitag jeweils von 19.30 bis 22.00 Uhr

5. Die Einteilung der Spieler erfolgt durch den entsprechenden zuständigen Übungsleiter.

6. Den Anweisungen des zuständigen Übungsleiters ist stets Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen wir der Spieler der Spielstätte (Sporthalle) verwiesen. Dieser Verweis ist schriftlich festzuhalten.

7. Bei dreimaligen Verstößen gegen Anordnungen der eingesetzten Übungsleiter erfolgt eine schriftliche Abmahnung.

8. Die Berechtigung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt in den jeweiligen Altersgruppen (Schüler bis 14 Jahre, Jugend von 15–18 Jahre, Erwachsene über 18 Jahre). Die Übungsleiter können jedoch abweichende Entscheidungen im Sinne des Spielbetriebes bzw. bevorstehender Meisterschaften eigenverantwortlich treffen.

9. Diese Trainingsordnung tritt gemäß des Beschlusses des Geschäftsführenden Vorstandes am 15.08.2016 in Kraft.