1. Grundlage für diese Veranstaltung ist die Satzung der Sportgemeinschaft  „Gaselan“ Fürstenwalde e.V.

 

2. Die Einreichung von Anträgen regelt § 7 Punkt 6 der Vereinssatzung.

 

3. Bei der Beratung über Anträge kann ein Redner dafür und ein Redner dagegen sprechen. Danach erfolgt die Abstimmung darüber, ob der Antrag behandelt wird. Dann wird der Antrag in den Behandlungsgang der Tagesordnung aufgenommen.

 

4. Wortmeldungen sind durch das Handzeichen erklärbar. Die Redezeit soll fünf Minuten nicht überschreiten. Gäste können auf Antrag an der Aussprache teilnehmen.

 

5. Bei Anträgen zur Einhaltung der Geschäftsordnung wird sofort außerhalb der Rednerliste das Wort erteilt.

 

6. Im Versammlungsraum sind  Handys auszustellen.

 

7. Die Geschäftsordnung tritt gemäß Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes vom 16.04.2012 in Kraft und ersetzt alle bis dahin existierenden Beschlüsse und Festlegungen.