1. Grundlage dieser Ordnung ist die Satzung der Sportgemeinschaft mit ihren generellen Regelungen der Rechte und Pflichten der Mitglieder.

 

2. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich entsprechend der Satzung, den weiteren Ordnungen des Vereins sowie den Beschlüssen der Delegiertenversammlung zu verhalten.

 

3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und die Ziele des Vereins zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.

 

4. Die finanziellen Pflichten der Mitglieder mit Höhe der Aufnahmegebühr, Beitragshöhe und Zahlungszeitraum sind in der Beitragsordnung (S. 16) geregelt.

 

5. Der Beitrag ist Bringepflicht! Er ist, entsprechend der in der Beitragsordnung festgelegten Zahlungsweisen, dem Verein zur Verfügung zu stellen. Nur in Ausnahmefällen kann ein Mitglied seinen Beitrag persönlich im Sportbüro abrechnen.

 

6. Die Mitglieder müssen die vom Verein einheitlich vorgegebenen Aufnahme-anträge (siehe Anlage 1) ordnungsgemäß ausfüllen. Sie sind zusammen mit der zutreffenden Aufnahmegebühr beim Abteilungs- bzw. Sportgruppenleiter oder im Sportbüro einzureichen. Die mit dem Aufnahmeantrag anerkannte Satzung und Beitragsordnung der SG „Gaselan“ Fürstenwalde e.V. kann in der jeweiligen Abteilung oder Sportgruppe bzw. im Sportbüro und im Internet unter: www.sg-gaselan.de eingesehen werden. 

 

7. Bei Vereinsaustritt ist eine Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Ende des Monats einzuhalten. Die Kündigung ist formlos termingerecht schriftlich im Sportbüro einzureichen. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht.

 

8. Die Mitglieder sind verpflichtet, bei Wohnungswechsel die neue Anschrift im Sportbüro mitzuteilen. Des Weiteren sind Veränderungen zur Person (z.B. Namenswechsel, Arbeitsverhältnis ja/nein) mitteilungspflichtig. Ist man nach eventueller Arbeitslosigkeit wieder in einem Arbeitsverhältnis, ändert sich – in umgekehrten Fall natürlich auch – entsprechend unserer Beitragsordnung die Beitragshöhe.

 

9. Jedes Mitglied hat die Anlagen und Einrichtungen des Vereins sowie die angemieteten Anlagen sachgerecht und pfleglich zu behandeln.

 

10. Der Verein verpflichtet sich gegenüber seinen Mitgliedern zur Einhaltung des Datenschutzes. Die angegebenen persönlichen Daten werden nur für die Belange innerhalb der Sportarbeit verwendet.

 

11. Die Mitgliederordnung tritt gemäß Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes vom 16.04.2012 in Kraft und ersetzt alle bis dahin existierenden Beschlüsse und Festlegungen.